Lärmschutz für den Sportplatz und Freizeitanlagen mit RAU

Es ist kein Geheimnis, dass Lärm oft für Streitigkeiten zwischen Nachbarn sorgt. Insbesondere im Zusammenhang mit Sport- und Freizeitanlagen kommt es in diesem Sinne häufiger zu Konflikten. Da die meisten Menschen ihre sportlichen Aktivitäten in ihrer Freizeit ausüben, kann es in den Abendstunden und an den Wochenenden besonders laut werden. Während die Nutzerinnen und Nutzer der Anlagen also nur ihren Hobbys nachgehen möchten, suchen die Anwohnenden dagegen Ruhe und Erholung.
Im folgenden Blogartikel erfahren Sie, was genau unter „Freizeitlärm“ fällt, welche Grenzwerte und Gesetze es gibt und wie Sie bei Ihrem Projekt effektiv einer Lärmbelästigung an Sportplatz und Freizeitanlagen vorbeugen.

Warum Lärmschutz an Sportplatz & Co. so wichtig ist

Auch bei Freizeit- und Sportlärm ist Lärmschutz sehr wichtig. Er trägt dazu bei, dass sowohl Gesundheit als auch Wohlbefinden der Anwohnenden geschützt werden. Denn unkontrollierter Lärm kann zu Schlafstörungen, Stress, Hörproblemen und anderen gesundheitlichen Einschränkungen führen. Ein guter Lärmschutz an Sportanlagen sorgt dafür, dass der Lärmpegel reduziert und somit das Risiko gesundheitlicher Probleme ebenfalls minimiert wird. Darüber hinaus können angemessene Schallschutzmaßnahmen dazu beitragen, Konflikte zwischen Sportanlagenbetreibern und der Nachbarschaft zu vermeiden oder zu minimieren. Die Akzeptanz eines Sportplatzes oder einer Freizeiteinrichtung im Ort ist deutlich höher, wenn die Menschen durch die entstehende Geräuschkulisse nicht eingeschränkt werden.

Wird die Verordnung des Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) bezüglich Lärm am Sportplatz beachtet und eingehalten, idealerweise bereits bei der Planung, lassen sich solche Probleme vermeiden.

Sportanlagenlärmschutzverordnung: Gesetze und Grenzwerte

In Deutschland wird Lärmschutz durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) geregelt, die Immissionsrichtwerte sowie das Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren enthält. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung berücksichtigt die Besonderheiten des Sportbetriebs, wie unterschiedliche Beurteilungszeiten an Werktagen sowie Sonn- und Feiertagen, zusätzliche Immissionsrichtwerte für Ruhezeiten, Regelungen für die Zulässigkeit weniger, besonders lauter Veranstaltungstage und Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit. Letztere legen dar, inwieweit ein Geräusch die Aufmerksamkeit auf sich zieht und somit ein unerwünschtes Mithören begünstigt. Die tägliche Ruhezeit von 13 Uhr bis 15 Uhr wird bei Lärm am Sportplatz oder durch eine Freizeitanlage nur dann relevant, wenn die Nutzungsdauer an Sonn- und Feiertagen mehr als vier Stunden beträgt. Auch ist zu beachten, dass Sport- und Freizeitanlagen in der Regel nicht genehmigungsbedürftig sind, aber dennoch der Grundpflicht des allgemeinen Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Diese gibt vor, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermindert oder im besten Fall ganz vermieden werden sollen.

Im Jahr 2017 wurde eine Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugunsten der Sport-Fans beschlossen, da Sport als gesellschaftlich wichtig erachtet wird. Gerichte urteilen individuell über Sportplatz-Lärmbelästigungen, eine Messung ist aber in jedem Fall Pflicht. Sie gibt Auskunft darüber, ob der Lärm zumutbar und damit gesetzeskonform ist oder eben nicht. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung wurde zuletzt am 1. Januar 2022 aktualisiert.

Wie RAU Ihnen dabei hilft, den Lärmschutz an Sportanlagen einzuhalten

Die Lärmschutzwände von RAU zeichnen sich durch ihre ökologischen, nachhaltigen und pflegeleichten Eigenschaften aus. Dadurch tragen sie zum einen zur optischen Aufwertung von Wohngebieten bei und bieten der lokalen Tierwelt einen natürlichen Lebensraum. Zum anderen tragen die Schallschutzwände auch maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohnenden bei. Ob an Straßen, an einem Flughafen oder eben aufgrund von Sportlärm: Grüner Lärmschutz von RAU wird individuell an die Umgebung und die dortigen, speziellen Anforderungen angepasst und bietet so optimale Abschirmung. Wir verwenden für unsere Produkte ausschließlich langlebige Materialien und wählen diese sorgfältig aus, um Ihrem Projekt höchste Qualität zu gewährleisten. Gemeinsam gegen Lärm – mit RAU an Ihrer Seite.

Was ist Sport- und Freizeitlärm? Und warum ist er ein Problem?

Wie der Name bereits andeutet, bezeichnet Sportlärm sämtliche Geräusche, die durch den Betrieb von Sportanlagen entstehen, also beispielsweise Lärmbelästigung durch einen Fußballplatz oder ähnliches. Im Gegensatz dazu wird Lärm, der von Freizeitanlagen wie Freizeitparks, Erlebnisbädern oder Veranstaltungen wie Konzerten im Freien ausgeht, als Freizeitlärm bezeichnet. Dieser entsteht also, wenn Menschen Freizeitaktivitäten ausüben, die nicht notwendigerweise mit Sport in Verbindung stehen.
Einrichtungen wie Diskotheken und Lokale, auch wenn sie beispielsweise an den Sportplatz anschließen, werden in der Regel gewerblich betrieben und fallen somit unter das Gaststättengesetz. Hier handelt es sich also nicht um Freizeit- oder Sportlärm, sondern um Gewerbelärm. Eine weitere Ausnahme sind Kinderspielplätze und -tagesstätten. Trotz ausgiebigem Spiel, Spaß und auch Sport der Kleinsten handelt es sich hierbei rechtlich nicht um Freizeitanlagen. Der Lärm, der hier entsteht, gilt grundsätzlich als tolerierbar, da keine schädliche Lärmbelästigung durch spielende Kinder entsteht.
Generell ist selbstverständliche keine dieser Sport- oder Freizeitaktivitäten ein Problem. Die zunehmenden Konflikte ergeben sich auch weniger aus der Präsenz der Sportanlagen selbst, sondern vielmehr aus der Ausbreitung von Wohngebieten in Außenbereiche. Sobald der Lärmpegel hier langfristig über die vorgegebenen Grenzwerte hinausgeht, können das Wohlbefinden oder sogar die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner beeinträchtigt werden.

Gebietsart | Grenzwert in Dezibel (dB) Tag
Nacht
Industriegebiet 70 dB70 dB
Gewerbegebiet65 dB50 dB
Urbane Gebiete 63 dB45 dB
Kerngebiete, Dorf- und Mischgebiete60 dB45 dB
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungen55 dB40 dB
Reine Wohngebiete50 dB35 dB
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten45 dB35 dB

Lärmbelästigung durch Sportplatz & mehr: Schallschutzwände schaffen Abhilfe

Geht es um Sportlärm und den Geräuschpegel rund um Freizeitanlagen, gibt es verschiedene Schallschutzmethoden, die getroffen werden können. So stellen Zelte oder technische Maßnahmen wie verteilte Einzellautsprecher mit Schallpegelbegrenzern für Einzelveranstaltungen, zum Beispiel Sportfeste oder Vereinsfeiern, einen temporären Lärmschutz dar. Darüber hinaus ist es wichtig Vorkehrungen wie die Verwendung weniger lautstarker Instrumente oder die Gestaltung der Parkplätze bei der Planung zu berücksichtigen, denn auch so lässt sich die Lärmbelästigung durch einen Sportplatz im Wohngebiet minimieren. Die Nutzungsdauer der Anlagen zu beschränken oder zu verkürzen, ist ebenfalls denkbar.
Eine weitere Möglichkeit besteht durch den Einsatz von Erdwällen oder Schallschutzwänden. Neben zeitweiligen Schnellbausystemen wie beispielsweise RAU Rock mobil ist bei großen Freizeitanlagen mit vielen regelmäßigen Besucherinnen und Besuchern die Installation einer Lärmschutzwand äußerst sinnvoll. Durch begrünbaren Schallschutz wie die RAU Klimawand wird so etwa ein Schalldämmwert von 68 dB und eine Schallabsorption von 20 dB erreicht, ohne die Nachbarschaft dabei optisch abzuwerten. Ein Artenschutzgutachten gibt es sogar obendrauf!

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