E-Autos: Lärm oder leise Alternative
Elektronische Autos haben in den letzten Jahren einen regelrechten Aufschwung erlebt. Im Jahr 2022 wurden 827.321 hybridangetriebene PKWs neu zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 31,2 Prozent. Davon wurden insgesamt 470.559 Batterieelektrische Fahrzeuge (BWV) angemeldet, dies entspricht einem Anteil von 17,7 Prozent laut dem Kraftfahrt-Bundesamt. Um die Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr merkbar zu minimieren, müsste der Anteil der rein elektronischen Fahrzeuge bei über 30 Prozent liegen. Dies gilt für den Innenstadtverkehr bei niedrigen Geschwindigkeiten. Denn Studien haben herausgefunden, dass die Lärmemisson von E-Autos bei niedrigen Geschwindigkeiten, zwischen 25 und 50 km/h, deutlicher geringer ist, als bei Verbrennermotoren. Sobald diese Geschwindigkeit überschritten wird, gibt es keinen spürbaren, beziehungsweise hörbaren, Unterschied mehr.
Die Vorteile eines Elektroautos im Hinblick auf die Lärmbelastung sind folgende:
- E-Autos überzeugen im Stillstand, wenn der Motor läuft. Während Verbrennungsmotoren im Stillstand, beispielsweise an der Ampel, zu hören sind, ist von den elektronischen Fahrzeugen nichts zu hören.
- Beim Fahren mit geringen Geschwindigkeiten sind die elektronischen Fahrzeuge den Verbrennermotoren ebenfalls überlegen. Bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h bis 25 km/h sind die Rollgeräusche der E-Autos kaum wahrnehmbar.
- Ein Elektroantrieb ist bei großen Fahrzeugen wie Bussen, Räum- und Müllfahrzeugen sinnvoll. Denn im Vergleich zu normalen Autos ist hier der Geräusch-Unterschied deutlich hörbar.
- In Innenstädten bei hohem Stopp-and-Go-Aufkommen machen elektronische Fahrzeuge Sinn, da der Lärmpegel, der durch Anfahren und Abbremsen erzeugt wird, verringert wird.
Lärmschutz und Elektroautos: Ist Lärmschutz trotzdem notwendig?
Die Lärmemission von Elektroautos ist sehr gering. E-Autos tragen keinen erheblichen Teil zur Lärmminderung im Straßenverkehr in Innenstädten bei, selbst wenn der Anteil der E-Autos stetig zunimmt. An Autobahnen ist der Geräuschpegel weiterhin sehr hoch, sodass auf Lärmschutzwände nicht verzichtet werden kann.
Das Paradoxe ist, dass E-Autos bei niedrigen Geschwindigkeiten (unter 20 km/h) von Fußgängern, häufig auch von älteren Passanten, zu spät oder gar nicht wahrgenommen werden. Deshalb ist seit Juli 2021 gesetzlich vorgeschrieben, dass elektronische Autos mit einem sogenannten AVA-System (Acoustic-Vehicle-Alerting-System) ausgestattet sein müssen. Dieses erzeugt künstliche Motorengeräusche und führen somit in den Innenstädten weiterhin zu Lärm.