Lärm und Elektroauto: darum werden Lärmschutzwände weiterhin benötigt

Viele Menschen entscheiden sich dafür, auf ein Elektroauto, kurz E-Auto, umzusteigen. In Zeiten von steigenden Benzinpreisen scheint ein Elektroauto die sparsamere Variante zu sein – und umweltfreundlich noch dazu. Ein weiterer Vorteil eines E-Autos ist die scheinbar geringe Lärmbelastung im Vergleich zu Verbrennungsmotoren. Im Hinblick auf Lärmschutzwände kommt die Frage auf, ob Lärmschutz dann noch benötigt wird? Diese Frage beantworten wir für Sie.

Enorme Lärmbelastung durch Straßenverkehr

Lärmbelästigung durch Straßenverkehr ist ein polarisierendes Thema, denn der Lärm kann die Gesundheit der Menschen auf Dauer beeinträchtigen. Lärmschutzwände sind daher unerlässlich für den Straßenverkehr. Laut Bundesumweltamt verursacht der Straßenverkehr die größte Lärmbelästigung im Alltag, über die Hälfte der Bürger in Deutschland fühlen sich durch die Lärmbelästigung im Straßenverkehr gestört. Insbesondere nachts kann sich eine dauerhafte Störung durch Straßenlärm negativ auf das psychische und soziale Wohlbefinden auswirken. Die Lärmbelastung sollte deshalb einen Pegel von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht nicht überschreiten. Als dB(A) wird die Maßeinheit des Schalldruckpegels, oder auch des Geräuschpegels, nach der international genormten Frequenzbewertungskurve A bezeichnet. Der Wert ist abhängig von der Entfernung der Schallquelle. Straßenverkehrslärm setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, Verbrennermotoren sind ein Teil davon. Nicht zuletzt deshalb sind laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren, unnötiges Fahren in geschlossenen Ortschaften sowie unnötiges Beschleunigen verboten. Lesen Sie hier mehr über die Relevanz von Lärmschutz.

Arten von E-Autos: Wie hoch ist die Lärmbelastung?

Um Genaueres über den Elektroauto-Lärm sagen zu können, sollte auf die verschiedenen E-Auto-Modelle eingegangen werden. Es lassen sich fünf Modelle unterscheiden:

  1. Battery Electric Vehicle (BEV): Batterieelektrische Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem reinen elektronischen Motor ausgestattet sind und ihre Energie aus einer Batterie ziehen.
  2. Batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender (BEV-REx): Dieses Modell besitzt einen kleinen Verbrennungsmotor zum Nachladen der elektronischen Batterie.
  3. Hybrid Electric Vehicle (HEV): Hierbei handelt es sich um Hybridfahrzeuge, deren elektronische Batterie durch den Verbrennungsmotor geladen wird. Der elektronische Antrieb wird übernommen, sobald die Batterie vollständig geladen ist.
  4. Plug-in Hybrid Electric Vehicle (PHEV): Es handelt sich ebenfalls um ein Hybridfahrzeug mit zwei Motoren. Der elektrische Motor wird jedoch extern aufgeladen und die Reichweite ist durch die größere Batterie ebenfalls höher.
  5. Fuel Cell Electric Vehicle (FCEV): Ein Brennstoffzellen-Fahrzeug, dass seine elektrische Energie aus Wasserstoff und Sauerstoff während des Fahrens erzeugt. Die Energie wird in Bewegung umgewandelt und in einer Batterie gespeichert.

Wie viel Lärm ein E-Auto erzeugt, kommt also darauf an, um welche Art von Antrieb es sich handelt. Ein BEV läuft sehr leise, während ein Hybrid-Fahrzeug hinsichtlich Lärmbelastung die Vor- und Nachteile von Verbrennermotoren und elektronischen Motoren vereint. Bedeutet demnach, dass Hybride bei geringen Geschwindigkeiten oft mit dem E-Antrieb fahren und dadurch sehr leise sind. Sobald das Hybrid-Fahrzeug in den Verbrennermotoren-Modus wechselt, ist die Lärmbelastung dieselbe wie bei „normalen” PKWs. Ein Vorteil der Hybridfahrzeuge ist jedoch, dass kurzzeitige Lärmspitzen, wie beispielsweise das Aufheulen des Motors oder das Anfahren, reduziert werden.

Grüne Lärmschutzwände von Rau

Die grünen Lärmschutzwände von RAU.de sind in Kombination mit elektronischen Autos eine gute Möglichkeit der Umweltbelastung durch Verbrennungsmotoren entgegenzuwirken. Grüne Lärmschutzwände wie die RAU Klimawand dämmen Geräusche ein und bieten einen Schutz für Mensch und Tier. Sie werden trotz der Zunahme von E-Autos dringend benötigt, da der Anteil der elektronischen Fahrzeuge im Straßenverkehr aktuell noch zu gering ist, um einen hörbaren Unterschied zu machen. Durch das AVA-System sind die elektronischen Autos auch nicht komplett leise. Sobald die Geschwindigkeit steigt wie beispielsweise auf Schnellstraßen und Bundesstraßen ist der Lärmpegel der E-Autos ebenso deutlich hörbar. Deshalb kann auf Lärmschutzwände nicht verzichtet werden.

Gesundheitliche Folgen von Lärmbelastung

Geräusche sind Schallwellen, die zu Lärm werden, wenn sie als Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden wahrgenommen werden. Wichtig: Geräusche, beziehungsweise Lärm, werden auch im Schlaf registriert. Deshalb ist es ein Irrglaube, dass man sich an Lärm gewöhnen kann.

Stark erhöhte Lärmbelästigung kann zu Schädigungen des Gehörs führen. Doch bereits geringe Lärmbelästigung, zum Beispiel bei Verkehrslärm durch Verbrennermotoren, Elektroautos oder öffentliche Verkehrsmittel, kann körperliche Stressreaktionen auslösen. Folgen sind:

  • Veränderungen von Blutdruck, Herzfrequenz und weiteren Kreislauffaktoren
  • Ausschüttung von Stresshormonen, die sich auf Stoffwechselvorgänge auswirken

Fakt ist: Lärm kann krank machen und davor sollte geschützt werden.

Lärm eindämmen mit Lärmschutzwänden

Folglich haben Lärmschutzwände durchaus ihre Daseinsberechtigung. Denn der Straßenverkehrslärm lässt sich an viel befahrenen Straßen mit Lärmschutzwänden gut eindämmen. Lärmschutzwände sorgen für mehr Lebensqualität und tragen zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Doch werden Lärmschutzwände auch noch benötigt, wenn der Anteil der Elektroautos auf den Straßen immer größer wird? Die Frage lässt sich vorerst ganz einfach mit „Ja” beantworten. Um tiefer in das Thema einzusteigen, müssen folgende Fragen geklärt werden: Wie hoch ist die Lärmbelastung der verschiedenen E-Auto-Modelle und wie sieht die Verbreitung der Elektroautos in Innenstädten aus?

E-Autos: Lärm oder leise Alternative

Elektronische Autos haben in den letzten Jahren einen regelrechten Aufschwung erlebt. Im Jahr 2022 wurden 827.321 hybridangetriebene PKWs neu zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 31,2 Prozent. Davon wurden insgesamt 470.559 Batterieelektrische Fahrzeuge (BWV) angemeldet, dies entspricht einem Anteil von 17,7 Prozent laut dem Kraftfahrt-Bundesamt. Um die Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr merkbar zu minimieren, müsste der Anteil der rein elektronischen Fahrzeuge bei über 30 Prozent liegen. Dies gilt für den Innenstadtverkehr bei niedrigen Geschwindigkeiten. Denn Studien haben herausgefunden, dass die Lärmemisson von E-Autos bei niedrigen Geschwindigkeiten, zwischen 25 und 50 km/h, deutlicher geringer ist, als bei Verbrennermotoren. Sobald diese Geschwindigkeit überschritten wird, gibt es keinen spürbaren, beziehungsweise hörbaren, Unterschied mehr.

Die Vorteile eines Elektroautos im Hinblick auf die Lärmbelastung sind folgende:

  • E-Autos überzeugen im Stillstand, wenn der Motor läuft. Während Verbrennungsmotoren im Stillstand, beispielsweise an der Ampel, zu hören sind, ist von den elektronischen Fahrzeugen nichts zu hören.
  • Beim Fahren mit geringen Geschwindigkeiten sind die elektronischen Fahrzeuge den Verbrennermotoren ebenfalls überlegen. Bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h bis 25 km/h sind die Rollgeräusche der E-Autos kaum wahrnehmbar.
  • Ein Elektroantrieb ist bei großen Fahrzeugen wie Bussen, Räum- und Müllfahrzeugen sinnvoll. Denn im Vergleich zu normalen Autos ist hier der Geräusch-Unterschied deutlich hörbar.
  • In Innenstädten bei hohem Stopp-and-Go-Aufkommen machen elektronische Fahrzeuge Sinn, da der Lärmpegel, der durch Anfahren und Abbremsen erzeugt wird, verringert wird.

Lärmschutz und Elektroautos: Ist Lärmschutz trotzdem notwendig?

Die Lärmemission von Elektroautos ist sehr gering. E-Autos tragen keinen erheblichen Teil zur Lärmminderung im Straßenverkehr in Innenstädten bei, selbst wenn der Anteil der E-Autos stetig zunimmt. An Autobahnen ist der Geräuschpegel weiterhin sehr hoch, sodass auf Lärmschutzwände nicht verzichtet werden kann.

Das Paradoxe ist, dass E-Autos bei niedrigen Geschwindigkeiten (unter 20 km/h) von Fußgängern, häufig auch von älteren Passanten, zu spät oder gar nicht wahrgenommen werden. Deshalb ist seit Juli 2021 gesetzlich vorgeschrieben, dass elektronische Autos mit einem sogenannten AVA-System (Acoustic-Vehicle-Alerting-System) ausgestattet sein müssen. Dieses erzeugt künstliche Motorengeräusche und führen somit in den Innenstädten weiterhin zu Lärm.

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